Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltungsmitglieder sind von den Pfarrangehörigen gewählte Personen, die zusammen mit dem Pfarrer als Entscheidungsträger der Kirchenstiftungen fungieren. Sie übernehmen natürlich auch große Verantwortung für die Gotteshäuser und alle Gebäude und Liegenschaften der einzelnen Kirchenstiftungen. Für jedes Haushaltsjahr beschließen sie die Kirchenrechnung und beraten den Haushaltsplan.